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   BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72   

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https://dejure.org/1973,647
BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72 (https://dejure.org/1973,647)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1973 - I ZR 65/72 (https://dejure.org/1973,647)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1973 - I ZR 65/72 (https://dejure.org/1973,647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an die Letztverbraucher durch den Hersteller eines Waschmittels - Einordnung der Annahme eines Gutscheines als Preisnachlaß oder als eine besondere Art der Tilgung des Kaufpreises - Fehlen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 46
  • MDR 1974, 125
  • GRUR 1974, 345
  • DB 1973, 2391
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.11.1972 - I ZR 71/71

    Preisausschreiben

    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
    Die Beklagte betreibt ihre Wertreklame zwar nicht in einer der von den Sondervorschriften erfaßten Formen (vgl. § 1 Abs. 2 b ZugVO), muß ihr Vorgehen aber unter dem Gesichtspunkt des § 1 UWG messen lassen, dem der Bundesgerichtshof gerade für die Beurteilung der Wertreklame in neuerer Zeit erhöhtes Gewicht beigelegt hat (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - I ZR 71/71 - Weihnachtspreisausschreiben - und die unten genannten Entscheidungen).

    Diese Gesichtspunkte, die den Senat bereits veranlaßt haben, zu Werbezwecken veranstaltete Gewinnspiele verschiedenster Art zu verbieten (Urteil des Senats vom 26. Januar 1973 - I ZR 21/72 - Das Goldene A; vom 16. März 1973 - I ZR 71/71 - Schatzjagd; vom 25. Mai 1973 - I ZR 27/72 - Kaisers Kaffeegeschäft) greifen auch im vorliegenden Falle ein.

  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 86/58
    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
    Die Beurteilung durch das Landgericht steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle WIR-Rabatt (GRUR 1960, 495), denn dort ist der sogenannte WIR-Scheck, obwohl kein Scheck im Rechtssinne, ebenfalls als ein Barzahlungssurrogat behandelt worden.
  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 168/53

    Zugabeverordnung. Geringwertige Kleinigkeit

    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Anwendung des § 1 UWG auf Fälle, die § 1 Abs. 2 Zugabeverordnung ausdrücklich erlaubt, regelmäßig des Hinzutritts besonderer Umstände bedarf, die die zugaberechtliche Wertung nicht berücksichtigt (BGHZ 11, 260 - Kunststoff-Figuren; BGHZ 34, 264, 269 - Ein-Pfennig-Süßwaren).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
    Geschenke an Kunden zu Werbezwecken sind zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig (vgl. BGHZ 23, 365 - SUWA; 43, 278-Kleenex; GRUR 1969, 295 - Goldener Oktober) können es aber durch Hinzutreten besonderer Umstände werden.
  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Anwendung des § 1 UWG auf Fälle, die § 1 Abs. 2 Zugabeverordnung ausdrücklich erlaubt, regelmäßig des Hinzutritts besonderer Umstände bedarf, die die zugaberechtliche Wertung nicht berücksichtigt (BGHZ 11, 260 - Kunststoff-Figuren; BGHZ 34, 264, 269 - Ein-Pfennig-Süßwaren).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
    Geschenke an Kunden zu Werbezwecken sind zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig (vgl. BGHZ 23, 365 - SUWA; 43, 278-Kleenex; GRUR 1969, 295 - Goldener Oktober) können es aber durch Hinzutreten besonderer Umstände werden.
  • BGH, 22.01.1969 - I ZR 49/67

    Klage gegen einen Weinhändler wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im

    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
    Geschenke an Kunden zu Werbezwecken sind zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig (vgl. BGHZ 23, 365 - SUWA; 43, 278-Kleenex; GRUR 1969, 295 - Goldener Oktober) können es aber durch Hinzutreten besonderer Umstände werden.
  • BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72

    Das goldene A

    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
    Diese Gesichtspunkte, die den Senat bereits veranlaßt haben, zu Werbezwecken veranstaltete Gewinnspiele verschiedenster Art zu verbieten (Urteil des Senats vom 26. Januar 1973 - I ZR 21/72 - Das Goldene A; vom 16. März 1973 - I ZR 71/71 - Schatzjagd; vom 25. Mai 1973 - I ZR 27/72 - Kaisers Kaffeegeschäft) greifen auch im vorliegenden Falle ein.
  • BGH, 25.05.1973 - I ZR 27/72

    Zulässigkeit der Durchführung von Geld-Gewinnspielen, die in Geschäften mit einem

    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
    Diese Gesichtspunkte, die den Senat bereits veranlaßt haben, zu Werbezwecken veranstaltete Gewinnspiele verschiedenster Art zu verbieten (Urteil des Senats vom 26. Januar 1973 - I ZR 21/72 - Das Goldene A; vom 16. März 1973 - I ZR 71/71 - Schatzjagd; vom 25. Mai 1973 - I ZR 27/72 - Kaisers Kaffeegeschäft) greifen auch im vorliegenden Falle ein.
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96

    Altkleider-Wertgutscheine - Wertreklame

    Das ist dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflußt werden (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 13.6.1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 346 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 231/95, GRUR 1998, 1037, 1038 = WRP 1998, 727 - Schmuck-Set, m.w.N.).

    Ein starker Kaufanreiz geht dabei erfahrungsgemäß von der mit einem rechtlichen Kaufzwang verbundenen Wertreklame aus, bei der eine Geldzuwendung vom Kauf einer Hauptware abhängig gemacht wird (vgl. BGH GRUR 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 88; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 42).

    Überdies ist die rabattrechtliche Beurteilung für die Verkehrserwartung ohne Bedeutung, da sich der Verkehr nicht mit rechtlichen Erwägungen aufhält (vgl. BGH GRUR 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 187/97, GRUR 1999, 264, 266 = WRP 1999, 90 - Handy für 0, 00 DM).

  • BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74

    Vorspannangebot

    Sie sind eine Erscheinungsform der sog. Wertreklame, deren Besonderheit im Gegensatz zur bildlichen und wörtlichen Werbung für eine Ware darin besteht, daß dem Kunden zur Förderung des Warenabsatzes eine geldwerte Vergünstigung geboten wird (vgl. BGH GRUR 1974, 345 - geballtes Bunt).

    An ihre Zulässigkeit sind jedoch, wie der Senat wiederholt, insbesondere zur Werbung mit Preisausschreiben, Gewinnspielen und Gutscheinen ausgesprochen hat, strenge Anforderungen zu stellen, weil sie, wenn sie den Rahmen reiner Aufmerksamkeitswerbung überschreitet, die Gefahr mit sich bringt, daß die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich beeinfluß werden, insbesondere dazu veranlaßt werden können, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können, was dem Sinn des Leistungswettbewerbs und der Funktion des Verbrauchers im Rahmen dieser Ordnung widerspricht (vgl. BGH GRUR 1973, 591 - Schatzjagd; GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiel; GRUR 1974, 345 - geballtes Bunt).

  • BGH, 10.10.1980 - I ZR 121/78

    Veranstaltung einer "RAMA-Treue-Aktion" - Gewährung einer Treuevergütung -

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Zugaberecht ist anerkannt worden, daß eine Werbemaßnahme, die im weiteren Sinne dem Gebiet der Wertreklame zuzurechnen ist, nicht schon deshalb erlaubt ist, weil sie nicht gegen die Zugabeverordnung verstößt, eine zusätzliche Prüfung unter dem Gesichtspunkt des § 1 UWG also ohne weiteres möglich ist, daß es aber andererseits im Bereich der durch § 1 Abs. 2 ZugabeVO ausdrücklich erlaubten Verhaltensweisen noch der Feststellung hinzutretender Unlauterkeitsmerkmale bedarf, um den Vorwurf Wettbewerbswidrigen Handelns im Sinne des § 1 UWG zu begründen (BGHZ 34, 264, 269, 270 [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] - Einpfennig-Süßwaren; BGH GRUR 1974, 345, 347 - Geballtes Bunt, jeweils m.w.N.).

    Unter dem Gesichtspunkt des § 1 UWG ist die von der ZugabeVO und dem Rabattgesetz nicht erfaßte Wertreklame, zu der die Gewährung von Treuevergütungen zu rechnen ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem darauf zu prüfen, ob sie durch Art und Ausgestaltung geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in übersteigerter Weise so zu beeinflussen, daß sie ihre Wahl nicht erster Linie nach sachlichen Vorstellungen über Preis und Qualität der konkurrierenden Waren treffen, sondern danach, wie sie in den Genuß der Zuwendung kommen können (vgl. BGH GRUR 1974, 345 - Geballtes Bunt).

  • BGH, 22.06.1979 - I ZR 70/77

    Maßstab der Beurteilung einer Wertreklame im Verhältnis zwischen Herstellern und

    Bei der Wertreklame werden dem Umworbenen nicht die Vorzüge der Ware nach Qualität und Preis in werbender Form dargestellt, sondern er erhält zu Werbezwecken schenkweise eine Vergünstigung (vgl. BGH GRUR 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt; GRUR 1974, 394, 395 - Verschlußkapsel-Prämie).

    Es kann daher auch nicht beanstandet werden, daß die Vergünstigung mit dem Kauf von Ware verbunden war; entgegen der Annahme der Revision läßt sich die Werbeaktion der Beklagten, die sich an Wiederverkäufer richtet, nicht mit der wahllosen Verteilung von Wertgutscheinen an Letztverbraucher vergleichen, bei der diese gezwungen waren, die Ware zu kaufen, um in den Genuß der Vergünstigung zu kommen (BGH GRUR 1974, 345 - Geballtes Bunt).

  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 176/90

    Glücksball-Festival - Psychologischer Kaufzwang; übertriebenes Anlocken

    Das ist mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht vereinbar (st. Rspr., BGH, Urt. v. 13.6. 1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 346 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt; Urt. v. 23.2. 1989 - I ZR 138/86, GRUR 1989, 366, 367 = WRP 1990, 28, 30 - Wirtschaftsmagazin).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92

    Fahrtkostenerstattung I - Handelsübliche Nebenleistung

    Anders kann es dann liegen, wenn Umstände, die zugaberechtlich nicht gewertet sind, das Unwerturteil der Sittenwidrigkeit begründen (BGH, Urt. v. 13.6.1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 347 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt).
  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 208/84

    Unternehmeridentität; Begriff des Preisnachlasses

    Aus der Wortfassung und dem Sinn des § 1 RabattG folgt, daß es sich dabei um die Preise desselben Verkäufers handeln muß, daß also grundsätzlich Identität zwischen diesem und demjenigen vorausgesetzt wird, der den Nachlaß gewährt (BGH Urt. vom 10. Juni 1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 498 = WRP 1960, 280 - WIR-Rabatt; Urt. vom 3. März 1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367, 368 = WRP 1961, 223 - Schlepper; Urt. vom 13. Juni 1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 346 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 14. Aufl. § 1 RabattG, Rdn. 56; Hoth-Gloy, Zugabe und Rabatt § 1 RabattG Rdn. 27).
  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 77/93

    Fahrtkostenerstattung II - Sonderpreis; handelsübliche Nebenleistung

    Anders kann es dann liegen, wenn Umstände, die zugaberechtlich nicht gewertet sind, das Unwerturteil der Sittenwidrigkeit begründen (BGH, Urt. v. 13.6.1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 347 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt; BGH aaO. - Fahrtkostenerstattung I).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 138/86

    Wirtschaftsmagazin

    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles, insbesondere Anlaß und Zweck der Zuwendung und ihr Wert, die Person des Gebers und Empfängers und die Art und Weise der Gewährung (BGH, Urt. v. 7.2.1968 - Ib ZR 6/66, aaO, Rocroni-Ascher; Urt. v. 13.6.1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 346 = WRP 1974, 23, 25 - Geballtes Bunt; Urt. v. 15.5.1986 - I ZR 25/84, a.a.O. - Probe-Jahrbuch).
  • BGH, 15.05.1986 - I ZR 25/84

    Probe-Jahrbuch

    Das ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihrer wirtschaftlichen Entschließungsfreiheit in unsachlicher Weise beeinflußt werden können, insbesondere dazu veranlaßt werden, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vornehmlich danach, wie sie in den Genuß des Werbegeschenks kommen können (BGH, Urt. v. 13.6.1973 - I ZR 65/72 - GRUR 1974, 345, 346 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt; Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 190/81 - GRUR 1984, 463, 464 = WRP 1984, 386 - Mitmacher-Tour).
  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73

    Werbegeschenke

  • OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 95/00

    Unzulässiges Gutschrift-System eines Supermarktes - "T.-Taler-Konto"

  • OLG Stuttgart, 24.05.1996 - 2 U 240/95

    Unterlassungsanspruch gegen ein Coupon-System auf dem Arzneimittelmarkt;

  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen;

  • BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74

    Verwendung einer Bestellkarte als Teilnahmekarte für Preisausschreiben -

  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73

    Gewinnausschüttung an Zertifikatsinhaber als Gewährung eines Preisnachlasses -

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 85/79

    Unterlassungsanspruch gegen eine Gutscheinaktion in derem Rahmen Drogerie-Kunden

  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 100/72

    Freistellung von Barrabatten vom Zugabeverbot - Zulässigkeit von sog.

  • OLG Stuttgart, 30.04.1993 - 2 U 70/93

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer Rückvergütung für Arzneimittel in

  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 54/72

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Gutscheinen und Geldgeschenken an

  • OLG Celle, 27.06.1991 - 13 U 183/90

    Erdgasbonus

  • KG, 27.07.1990 - 5 U 3230/90
  • KG, 27.07.1990 - 5 U 3220/90

    Ankündigung eines Preisnachlasses ; Verstoß gegen das Rabattgesetz (RabbatG);

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